Am 01. März 2005 ist das von der Landesregierung NRW am 16.12.2004 erlassene Korruptionsbekämpfungsgesetz – KorruptionsbG NW- in Kraft getreten. Die Mitglieder des Verwaltungsrates des Kommunalunternehmens Much – Neunkirchen-Seelscheid sind danach verpflichtet, schriftlich Auskunft zu geben über
• den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
• die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und andren Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes,
• die Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in §1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
• die Mitgliedschaften in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,
• die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien
Diese Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen. Die geforderten Erklärungen der Verwaltungsratsmitglieder und des Vorstandes werden auf den Homepages der Gemeinden Much (www.much.de) und Neunkirchen-Seelscheid (www.neunkirchen-seelscheid.de) sowie auch hier öffentlich bekannt gemacht.
Die Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und Aktualisierung bei Veränderungen liegt bei der/dem Meldepflichtigen.
Die Angaben können hier eingesehen werden.
Der vollständige Text des Korruptionsbekämpfungsgesetzes ist im Internet als PDF-Datei
auf den Seiten des Landes NRW zu finden unter: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2820131014143952768
Much, den 27.05.2026
Kathrin Kemmerling
1. Stellv. Vorstand des Kommunalunternehmens
der Gemeinden Much und Neunkirchen-Seelscheid
Anstalt des öffentlichen Rechts


